Fragen & Antworten

In dieser Rubrik finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten :

 

Dies ist nur ein kleiner Überblick; informieren Sie sich in der Kleingartenordnung, Ihrem Unterpachtvertrag oder fragen Sie uns persönlich oder per Mail.

 

F.: Wie kann ich Mitglied in Ihrem Verein werden?

 

A.: Die Grundvoraussetzung ist ein  Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft im Verein, welcher in einer  Vorstandssitzung beim Vorstand erhältlich ist und ggf. gleich ausgefüllt wird. 

Dieser berät dann über die Aufnahme. Als höchstes Organ befindet letztendlich die                    Mitgliederversammlung über Ihre Aufnahme im Verein.

 

F.: Wie hoch sind eigentlich die Kosten eines Kleingartens ?

 

A.: Bei uns im Verein belaufen sich die Fixkosten für einen Kleingarten auf ca. 70€ im Jahr zuzüglich der Pacht (momentan 0,1€/m²) und dem individuellen Verbrauch von Elektroenergie und Wasser. Rein finanziell ein höchst attraktives Angebot also!

 

F.: In Ihrem Downloadbereich sehe ich zwei Kleingartenordnungen. Welche ist denn nun die richtige?

 

A.: Beide. Die eine ist die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes, die andere die, welche sich die Mitglieder des Vereins selbst gegeben haben. Sozusagen als Verfeinerung.

 

F.: Warum finde ich im Downloadbereich kein Formular für die Aufnahme in Ihrem Verein?

 

A.: Wir möchten schon gerne den Antragstellenden in Person kennenlernen. Bei dieser Gelegenheit können etwaige Fragen sofort beantwortet werden und mal ehrlich: würden Sie uns so ganz unpersönlich ein Antragsformular per Mail schicken wollen?

 

F.: Ich muss im Verein gemeinnützige Stunden verrichten?

 

A.: Ja. Der Verein muss sich um die Pflege von Wegen, Grünstreifen, dem Areal vor der Gaststätte u.v.m. kümmern. Irgendjemand muss diese Arbeit erledigen. In diesem Falle die Mitglieder des Vereins. Bei

der Mitgliederversammlung wird übrigens die Stundenanzahl festgelegt. In den letzten Jahren waren es

nur 4 (in Worten - vier!!). Fragen Sie mal in anderen Vereinen nach...

  

F.: Was muss ich bei der Auf- bzw. Abgabe meines Gartens beachten?

 

A.: Bei der Gartenaufgabe muss zuerst ein formloser Antrag zur Wertermittlung an den Vorstand gestellt werden. Dieser leitet dann die Wertermittlung durch Gutachter des Kleingartenbundes ein.

Hat der Aufgebende einen Nachnutzer gefunden, hat er einen Anhaltspunkt zum Verkaufspreis.

Weiterhin muss der Aufgebende ein Formular zur Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und eines zur Kündigung des Unterpachtvertrages ausgefüllt beim Vorstand einreichen.

Die Kündigung kann also nur schriftlich erfolgen und muss als ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag des Monats Juli beim Vorstand eingegangen sein.

Die Formulare können beim Vorstand direkt oder im Downloadbereich bezogen werden.

 

F.: Ich möchte an meiner Gartenlaube Erweiterungsbauten vornehmen. Kann ich dies einfach?

 

A.: Jegliche Veränderungen des Baukörpers (bzw. Neubauten) und sonstiger Baulichkeiten sind dem Vorstand mittels eines ausgefüllten Formulars vor Baubeginn mitzuteilen.

Dieser berät Sie dann, ob die Baumaßnahmen entsprechend den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes  statthaft sind.

 

Bauen ohne entsprechendem  bestätigten Antrag wird als Schwarzbau behandelt.

Der Vorstand behält sich sein Recht zur Forderung des Abrisses des nichtgenehmigten Baus vor. Bei Verstößen gegen das Bundeskleingartengesetz erfolgt sofort die Aufforderung zum Abriss.

 

Den Bauantrag können Sie beim Vorstand oder im Downloadbereich beziehen, ebenso die Definition was eine genehmigungspflichtige Baulichkeit im Kleingarten eigentlich ist.

 

F.: Immer wieder höre ich widersprüchliche Aussagen zum Thema "Bestandsschutz". Wie verhält es sich             denn nun damit?

 

A.: Lesen Sie unter  folgendem Link: Bestandsschutz

Ausführlicher kann dieses Thema nicht behandelt werden.

 

F.: Muss ich in meinem Kleingarten wirklich einen Anteil mit Beeten haben?

 

A.: Ja, dies regelt das Bundeskleingartengesetz eindeutig!  1/3 der Parzelle soll dem Obst und Gemüseanbau vorbehalten sein. Nach dem Bundeskleingartengesetz dient ein Kleingarten dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Dafür ist die Pacht entsprechend 

§5 Bundeskleingartengesetz auch entsprechend günstig. Informieren Sie sich bitte in unserem Downloadbereich.

 

F.: Gibt es eine Bestimmung der Pflanzabstände von Büschen und Bäumen zum Nachbarn?

 

A.: Ja, die gibt es. Im Downloadbereich können Sie ein entsprechendes Blatt herunterladen. Oder Sie sprechen einfach mit unserem Fachberater.

  

F.: Kann ich oder auch mal mein Besuch einen Hund mit in den Garten bringen?

 

A.: Selbstverständlich können Sie!  Allerdings müssen Sie darauf achten, dass er in Ihrem Garten bleibt. Notfalls mit einer Abgrenzung mittels eines Zauns. Auf den Hauptwegen gilt  Leinenpflicht! Hundekot ist zu entfernen! Für andauerndes Gebell gelten die im allgemeinen gültigen Regeln; aber die kennen Sie als Hundehalter sicherlich. (siehe Kleingartenordnung im Downloadbereich)

 

F.: Kann ich in meinem Garten eine Party veranstalten?

 

A.: Natürlich können Sie! Sie sollten nur darauf achten, dass der Lärmpegel auch für Ihre Nachbarn zumutbar bleibt. (siehe Kleingartenordnung)

Allerdings,  wöchentliche Partys werden irgendwann die Toleranzgrenze Ihrer Nachbarn arg strapazieren. Denken Sie immer daran, dass man in einer Kleingartenanlage auf recht engem Raum zeitweise zusammenlebt. Ein Kleingarten ist nun mal keine Partymeile.

 

F.: Gibt es festgelegte Ruhezeiten?

 

A.: Ja, die gibt es. In der Gartensaison gilt: von 20.00Uhr bis 07.00Uhr und von 13.00Uhr bis 15.00Uhr und sonntags generell sind lärmentwickelnde Arbeiten (auch laute Musik übrigens) untersagt. Im Übrigen gilt die Gemeindeordnung und Polizeiverordnung der Stadt Freital.

Als Saison ist der Zeitraum der Wasserbereitstellung ausgewiesen welcher sich, wenn nicht anders mitgeteilt, vom letzten Sonnabend im April bis zum ersten Sonnabend im Oktober erstreckt.

 

F.: Ich habe in der Vergangenheit mal was von einem Schuldrechtsanpassungsgesetz gehört.

     Betrifft dies auch Kleingartenvereine?

 

A.: Solange die Mitglieder des Kleingartenvereins nach dem Bundeskleingartengesetz handeln unterliegen sie nicht dem Schuldrechtsanpassungsgesetz.

 

F.: Ich habe in der Gartenanlage ein paar schöne große Boxen für Grünabfälle gesehen. Kann ich           meinen Verschnitt aus meinem Garten gleich bequem entsorgen?

 

A.: Nein. Diese Abfallboxen sind allein für Grünabfälle, welche bei Arbeiten im Rahmen der gemeinnützigen Arbeitsstunden anfallen vorgesehen. Ihre privaten Abfälle müssen Sie auch privat entsorgen!

 

F.: Ich habe gelesen, dass man sich beim Schneiden von Hecken und Bäumen zu gewissen Zeiten                     strafbar macht; stimmt das?

 

A.: Die Zeit, eine Hecke zu schneiden wird im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege geregelt.

Im §39 Abs.5 steht, dass in der Zeit vom 01.03.- 30.09. u.a. Hecken nicht abgeschnitten bzw. "auf den Stock gesetzt" (also auf 60-90cm zurückgeschnitten) werden dürfen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Beim Zurückschneiden der frischen Austriebe macht man sich (wie im Gesetz auch beschrieben) nicht strafbar.

 

F.: Wie gelange ich in den geschützten Mitgliederbereich?

 

A.: Sie sind Mitglied unseres Vereins?

Der Mitgliederbereich ist nur mit einem Passwort zu bedienen; dieses erhalten Sie persönlich auf Anfrage. Kommen Sie während einer Vorstandsitzung einfach zu uns!